Wir können auch Clickbait – aber es lohnt sich!
In Bayern ist es tatsächlich passiert. Drei psychisch kranke Afghanen, gerade noch in einer forensischen Psychiatrie untergebracht – krank, hilfsbedürftig, wohl auf Jahrzehnte fürs Leben zerstört –, werden am 17. Juli 2025 per Sammelcharter nach Afghanistan abgeschoben. Das Land, in dem international anerkannte Menschenrechte und medizinische Versorgung genauso abwesend sind wie funkelnde Einhornherden. Willkommen zurück in der Hölle, liebe Mitmenschen aus dem Kalifat-Taliban-Gulag!
Die bayerische Staatsräson: Härte vor Humanität
Klar, die CSU und ihre Mannen – allen voran Herrmann und Söder – feiern sich und die sogenannte „Migrationswende“: „Schwere Straftäter haben ihr Gastrecht aufs Schwerste missbraucht“, deklamiert der Landesfürst. Sie wurden als „erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit“ geframed. Aber als hätten sie es extra für einen schlechten Witz aus dem traurigen Handbuch der Inhumanität gemacht: Gerade weil jemand psychisch krank und straffällig ist, ist jetzt medizinische Hilfe laut Bayern scheinbar hinfällig. Denn „am Flughafen von Ärzten überprüft und für flugfähig erklärt“! Klar, 30 Jahre Trauma-Therapie reichen locker für einen Stempel und ab auf den Flieger ins Elend.
Rechtsstaat, my ass!
Ist das rechtskonform? Die Verantwortlichen betonen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe fleißig alles durchgeprüft und keine Abschiebungsverbote feststellen können. Aber: Es gibt sehr wohl § 60 AufenthG – Abschiebeverbot bei fehlender Versorgung im Herkunftsland! Warum jemand, der in Afghanistan medizinisch schlimmer dran ist als ein Goldfisch in der Wüste, dann trotzdem abgeschoben wird, bleibt ein Rätsel, das bestenfalls noch Kafka oder Orwell lösen könnten.
Grölen auf Kosten der Schwächsten
Völlig egal, dass Deutschland gemeinsam mit Amnesty International und Pro Asyl seit Jahren (zu Recht!) vor Afghanistan-Abschiebungen warnt. Egal, dass die UN und das Deutsche Institut für Menschenrechte das als völkerrechtswidrig ansehen. Für die CSU zählt: Symbolpolitik. Härte zeigen, die „Migrationswende“ einläuten, Wahlkampfmunition ohne Rücksicht auf die Betroffenen – oder überhaupt irgendeine Ethik. Humanität ist was für linksgrüne Träumer, der bayerische Rechtsstaat dagegen brüstet sich mit der Abschiebung von gebrochenen Menschen in einen gescheiterten Staat.
Und die Zauberformel? „Die Männer oder ihre Betreuer hätten doch einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen können…“ Klar, das hört sich nach richtig fairen Bedingungen für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung aus der geschlossenen Anstalt an.
Pro Asyl, Flüchtlingsrat & Co.: Ein Aufschrei, der wieder niemanden stört
„Ein menschenrechtlicher Skandal!“ schreien NGOs. „Abschiebungen aus Psychiatrien sind unverantwortlich, in Afghanistan gibt es keine medizinische Versorgung!“ Gähn. Hauptsache Markus Söder kann brüllen: „Konsequenz zeigen!“ Am Ende ist die Botschaft: Wer in Deutschland psychisch schwer krank und Afghan*in ist, hat einfach Pech gehabt.
„Das ist keine Klassenjustiz mehr, das ist Klassenkrieg mit administrativer Zwangsjacke.“
Die Redaktion
Was tun Markus Söder und Joachim Herrmann, wenn sie nach Feierabend Erdnüsse knabbern? Sie werfen eine Prise Abschiebepapiere ins Lagerfeuer, murmeln dreimal „Migrationswende“ und hoffen, dass ihnen demnächst goldene Orden aus dem Bundesinnenministerium für „besondere Verdienste um die selektive Menschenfreundlichkeit“ verliehen werden. Zufällig entdeckt, wie sie heimlich die Charta der Menschrechte durch den Reißwolf ziehen und den Konfetti-Regen dem Landtag zum Fasching schicken. Aber das ist natürlich nur ein böser Traum. Hoffentlich.
Quellen:
- https://www.sueddeutsche.de/bayern/abschiebung-psychisch-krank-kritik-debatte-afghanistan-bayern-li.3292476
- https://www.migazin.de/2025/07/31/asyl-zahlen-debatte-abschiebung-kranken/
- https://www.zeit.de/news/2025-07/31/rechtswidrig-debatte-um-abschiebung-von-psychisch-kranken
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/flug-abschiebungen-afghanistan-leipzig-100.html
- https://www.proasyl.de/news/abschiebung-nach-afghanistan-trotz-bekannter-menschenrechtsverletzungen-vor-ort/